Lizenz-, Nutzungs- und Betriebsvertrag DATASWISSFORT AG (v20-05, 01. Mai 2020) 

 

1. Grundlagen

Diese Lizenz-, Nutzungs- und Betriebsbedingungen (Vertrag) gelten für alle Service Versionen der DATASWISSFORT GmbH (nachfolgend DATASWISSFORT), Pfäffikonerstrasse 10, CH-8834. Dieser Vertrag gilt auch für Vertragsverlängerungen, auch wenn er nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. 

 

2. Vertragsverpflichtung DATASWISSFORT

DATASWISSFORT stellt dem Kunden je nach Serviceversion Soft- und ev. Hardwarekomponenten zur Verfügung. Die DATASWISSFORT verpflichtet sich, die vom Kundenstandort übertragenen elektronischen Daten auf besonders geschützten Schweizer Servern sicher aufzubewahren. DATASWISSFORT gewährleistet die grundsätzliche Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Soft- und Hardwarekomponenten während der Vertragsdauer und ist für regelmässige, kostenlose Updates an der von Ihr gelieferten Soft- und Hardware verantwortlich (ohne Vorankündigung). DATASWISSFORT verpflichtet sich zur Bereitschaft für Datenrückführungen (Initiierung innerhalb von 24h, Abrechnung nach Aufwand. DATASWISSFORT trifft insbesondere alle technischen und organisatorischen Massnahmen, die nach der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (im Besonderen Art. 9 VDSG; SR 235.11) gefordert, dem Stand der Technik und gestützt auf einschlägige internationale Normen und Standards (beispielsweise ISO 27001) geeignet sind. DATASWISSFORT sichert die vom Kunden übertragenen Daten so, dass diese jederzeit und lückenlos wieder zurückgesichert werden können (vgl. Ziffer 8). 

 

3. Vertragsverpflichtungen Kunde

Der Kunde verpflichtet sich, den Servicebetrag jeweils dreissig (30) Tage nach erfolgter Rechnungsstellung ohne irgendwelche Abzüge oder Verrechnung zu leisten. Er verpflichtet sich weiter, die benötigte DATASWISSFORT Softwarekomponenten herunter zu laden und in eigener Verantwortung auf seiner IT Infrastruktur zu installieren sowie allfällige Hardwarekomponenten zu integrieren. Es wird empfohlen, vor jeder DATASWISSFORT Installation sowie Integration ein Backup des gesamten Datenbestandes zu erstellen und periodisch eine von DATASWISSFORT unabhängige Datensicherung zu wiederholen. Eine dem gewählten Serviceumfang entsprechende Anbindung ans Internet ist Sache des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich explizit, darauf zu achten, dass keine illegalen, straf- zivil- oder öffentlich rechtlich relevanten Inhalte in seinen Daten vorhanden sind. Er nimmt zur Kenntnis, dass die DATASWISSFORT im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung mit den Behörden entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich kooperiert. Die Aufbewahrung der Zugangsdaten ist Sache des Kunden. 

 

4. Verschlüsselung der Kundendaten

Der Service beinhaltet eine Verschlüsselung der Kundendaten zum Schutz der Einsicht von Unbefugten und Dritten.

 

5. Lieferumfang

Der Lieferumfang entspricht der elektronisch getätigten Auswahl oder der schriftlich definierten Konfiguration. Der Kunde hat im Falle einer COLLECT NAS Lieferung diese innert 10 Tagen nach Erhalt der Waren zu prüfen und allfällige Mängel so rasch als möglich schriftlich zu beanstanden. Die Lieferzeit von Hardwarekomponenten kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen. Die DATASWISSFORT COLLECT NAS sind Eigentum des Kunden und unterliegen der gesetzlichen Garantie von 2 Jahren. Eine defekte Komponente ist unverzüglich an die DATASWISSFORT zu melden bzw. zuzusenden. Ein Komponentenaustausch erfolgt in angemessener Frist und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Bereithaltung von Ersatzkomponenten am Kundenstandort ist möglich – es dürfen jedoch nur von der DATASWISSFORT zertifizierte Komponenten verwendet werden. 

 

6. Vertragsbeginn, -dauer und -übertragung

Der Vertrag tritt mit dem elektronischen Einverständnis zu diesen Bestimmungen oder der schriftlichen Unterzeichnung in Kraft. Annullierung von verbindlichen Verträgen durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Zustimmung der DATASWISSFORT möglich und unter Übernahme sämtlicher Unkosten und Auslagen sowie unter vollständiger Schadloshaltung der DATASWISSFORT. Die Vertragsdauer beträgt grundsätzlich ein Jahr, also 365 Tage (Vertragsdauer) – sofern nicht anders vereinbart. Nach der Vertragsdauer verlängert sich diese jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Nach Vertragsbeendigung bleiben die Daten 30 Tage auf den Systemen von DATASWISSFORT erhalten. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die Kundendaten vollumfänglich von sämtlichen DATASWISSFORT Systemen gelöscht. DATASWISSFORT behält sich vor, bei fehlender Leistung vom Vertrage zurückzutreten oder den Service temporär einzustellen (unter voller Schadloshaltung) oder aber am Vertrage festzuhalten unter Ersatz des dadurch entstanden Schadens. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Alle Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen sind für DATASWISSFORT nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Bestätigung verbindlich. DATASWISSFORT allein ist berechtigt, dieses Vertragsverhältnis sowie alle weiteren Verhältnisse mit dem Kunden auf eine andere Vertragspartei zu übertragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung allfällig geleisteter Initialzahlungen nach erfolgter Kündigung. 

 

7. Prospekte und technische Unterlagen

Prospekte, Kataloge sowie digitale Unterlagen (wie z.B. generelle Angaben im Internet oder per E-Mail) sind ohne anderweitige explizite Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. 

 

8. Datendefinition, Aufbewahrungsdauer und Anzahl Kopien

Die Backup-Kapazität (am Kundenstandort selektiertes Datenvolumen für den Sicherungsprozess) von DATASWISSFORT wird gemäss Selektion / schriftlicher Vereinbarung festgesetzt. 

 

 

 

9. Gültigkeit, Preise und Verrechnung 

Alle DATASWISSFORT Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern keine andere Frist verabredet ist und sind klar als solche erkennbar. Die Preise verstehen sich grundsätzlich exkl. Mehrwertsteuer in Schweizer Franken oder einer vertraglich, schriftlich festgelegten Fremdwährung. Vertragsnehmern aus der Schweiz (CHF) verrechnet DATASWISSFORT den jeweils gültigen Schweizerischen Mehrwertsteuersatz. Alle Preisangaben auf Preislisten oder Prospekten sind (falls nicht ausdrücklich vermerkt) unverbindlich und können durch DATASWISSFORT jederzeit angepasst werden. Der Kunde bestätigt ausdrücklich auf jede Verrechnungseinrede gegenüber DATASWISSFORT zu verzichten. Nicht benutzte oder nur teilweise benutzte Dienstleistungen werden nicht rückvergütet. 

 

10. Eigentums- und Urheberrechte

Das COLLECT NAS ist Eigentum des Kunden. Die Zugangsdaten werden aufgrund der Sicherstellung der Funktionalität nur auf Verlangen des Kunden ausgehändigt. In diesem Fall übernimmt DATASWISSFORT keine Garantie für die Funktionalität des COLLECT NAS. DATASWISSFORT ist berechtigt, generelle Ideen, Konzepte und Verfahren, welche im Rahmen der Ausarbeitung des DATASWISSFORT-Services für den Kunden alleine oder zusammen mit dem Kunden-Personal entwickelt oder entdeckt hat, für gleiche oder ähnliche Projekte mit Dritten zu verwenden. Die vom Kunden unter diesem Vertrag auf irgendwelchen Hard- oder Softwarekomponenten der DATASWISSFORT gespeicherten Daten gehören allein und ausschliesslich dem Kunden. DATASWISSFORT erwirbt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Eigentums- oder immaterialgüterrechtlichen Ansprüche an diesen Daten. Der Kunde kann – selbst während der Laufzeit dieses Vertrages – die jederzeitige und sofortige Herausgabe aller Daten verlangen und im Falle der Auflösung des Vertrages von DATASWISSFORT eine schriftliche Erklärung verlangen, dass keine Kundendaten mehr von DATASWISSFORT in welcher Form und auf welchen Medien auch immer weiter aufbewahrt werden. 

 

11. Übertragen der Kundendaten

Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung seiner durch DATASWISSFORT verschlüsselten Daten über eine öffentliche Netzwerkinfrastruktur (Internet) einverstanden. Der Kunde trägt das Risiko allfälliger Datenverluste beim Transport. Die Verantwortung von DATASWISSFORT für die Daten beginnt mit Empfang der Daten im DATASWISSFORT Center und endet mit Abgabe der Daten. DATASWISSFORT verpflichtet sich, die besonderen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten (Anwaltsgeheimnis, Arztgeheimnis, Berufsgeheimnis, Amtsgeheimnis) zu wahren und deren Einhaltung gegenüber allen ihren Mitarbeitern durch entsprechende schriftliche Geheimhaltungserklärungen sicherzustellen. 

 

13. Gewährleistung

DATASWISSFORT übernimmt ausdrücklich eine Garantie für eine hohe Serviceverfügbarkeit von mindestens 99.7% pro Jahr (Basis 365 Tage x 24 Stunden; ausgenommen Technik und Internetzugang am Kundenstandort). Sie gewährleistet, dass die eingesetzte Hard- und Software nicht mit Mängeln behaftet ist, welche die Tauglichkeit zum vertragsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich über e-Mail autmatisch über die Backupprozesse informieren zu lassen. DATASWISSFORT kann einen zu recht beanstandeten Mangel nach eigener Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Schliesst DATASWISSFORT die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, so kann ihr der Kunde eine Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde bei minder erheblichen Mängeln eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen, bei erheblichen Mängeln den Vertrag kündigen und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Schadenersatz verlangen. 

 

14. Haftung

DATASWISSFORT schliesst jede Haftung soweit gesetzlich möglich und zulässig (gilt auch für Drittpersonen) aus.

 

15. Rolle eines Vertriebspartners

DATASWISSFORT Vertriebspartner (Vertriebspartner) sind in ihrer Tätigkeit unabhängig von DATASWISSFORT und nicht ermächtigt, DATASWISSFORT in irgendeiner Form zu vertreten oder für sie zu handeln. Vertriebspartner sind nicht Vertragspartei des vorliegenden Vertrages. Vertriebspartner sind von DATASWISSFORT speziell geschulte, externe Fachkräfte und stehen dem Kunden als Erstkontakt zur Verfügung. 

 

16. Serviceerweiterungen

Serviceerweiterungen können jederzeit via e-Mail ([email protected]) oder Telefon (062 758 58 08) bestellt werden. 

 

17. Wirksamkeit der Bedingungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmungen, welche die Parteien zu Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. 

 

18. Gerichtstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte im Kanton Schwyz (Schweiz).